Zweite ärztliche Meinung
Ihnen wurde ein Herzkatheter empfohlen?
Sie dürfen vorher eine zweite ärztliche Meinung einholen. Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Das Zweitmeinungsverfahren startet im April 2027. Erst ab dann übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten — vorher können wir die Zweitmeinung nicht anbieten. Wenn Sie jetzt schon Fragen haben, rufen Sie uns gerne an: 015888 / 634 260
Lieber telefonisch? 015888 / 634 260
Ab April 2027 ist es Ihr gesetzliches Recht
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 20. August 2026 beschlossen, dass Sie vor einer geplanten Herzkatheteruntersuchung eine zweite Meinung einholen können. Wir sind darauf vorbereitet.
Ihr Recht
Sie müssen sich nicht entscheiden, bevor Sie sicher sind.
Eine Herzkatheteruntersuchung ist ein Eingriff — und nicht jede empfohlene Untersuchung ist zwingend nötig. Manchmal gibt es einen Weg, der ohne Katheter beginnt. Weil das so ist, hat der Gemeinsame Bundesausschuss Ihnen ein gesetzliches Recht auf eine zweite Meinung gegeben.
Sie dürfen fragen. Eine zweite Meinung ist kein Misstrauen gegenüber Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt — die meisten halten das für selbstverständlich.
Was das für Sie bedeutet
- Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten
- Sie brauchen keine Überweisung
- Sie müssen es Ihrem Arzt nicht sagen, wenn Sie das nicht möchten
- Ihre vorhandenen Unterlagen genügen — Sie haben Anspruch auf Kopien
- Das Gespräch geht auch per Video, von zu Hause aus
Ab dann gilt das Zweitmeinungsverfahren für die geplante Herzkatheteruntersuchung bei chronischer koronarer Herzkrankheit — und Ihre Krankenkasse trägt die Kosten. Vorher dürfen wir die Zweitmeinung nicht erbringen.
Transparenz
Unsere Unabhängigkeit — und wo unser Interessenkonflikt liegt
Wir sagen Ihnen offen, wer wir sind: Dr. Sandrock und Partner betreibt an mehreren Standorten selbst Herzkatheterlabore. Wir führen also die Untersuchung, über die Sie hier eine zweite Meinung einholen möchten, in unserem eigenen Alltag durch. Daraus entsteht ein Interessenkonflikt, und wir halten es für richtig, dass Sie davon wissen, bevor Sie mit uns sprechen — nicht erst danach.
Wir untersuchen Sie nicht selbst.
Das Gesetz ist hier eindeutig: Wer eine Zweitmeinung abgibt, darf den Eingriff nicht selbst durchführen (§ 27b Abs. 1 Satz 2 SGB V). Wenn wir Ihnen eine zweite Meinung geben, findet eine daraufhin notwendige Herzkatheteruntersuchung nicht bei uns statt. Wir haben also nichts davon, wenn wir Ihnen zu einem Katheter raten — und ebenso wenig, wenn wir Ihnen davon abraten.
Wir werben Sie nicht ab.
Wir empfehlen Ihnen kein bestimmtes Krankenhaus und keine bestimmte Praxis — auch keine eigene. Wenn Sie nach der Zweitmeinung eine Untersuchung brauchen, entscheiden Sie und Ihre behandelnden Ärzte, wo sie stattfindet.
Wir werden nicht erfolgsabhängig bezahlt.
Die Zweitmeinung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird pauschal vergütet. Unser Honorar ist dasselbe, egal zu welchem Ergebnis wir kommen.
Wir sind dafür geprüft.
Ärztinnen und Ärzte dürfen eine Zweitmeinung nach § 27b SGB V nur abgeben, wenn die Kassenärztliche Vereinigung sie dafür genehmigt hat. Dazu gehört, dass finanzielle Beziehungen offengelegt werden, die einer unabhängigen Beurteilung entgegenstehen könnten. Unsere Ärztinnen und Ärzte haben diese Genehmigung.
Und wenn Ihnen das nicht reicht:
Das ist völlig in Ordnung. Sie können eine Zweitmeinung bei jeder Ärztin und jedem Arzt mit entsprechender Genehmigung einholen — Ihre Kassenärztliche Vereinigung und Ihre Krankenkasse nennen Ihnen weitere Adressen. Wir halten es für ein gutes Zeichen, wenn Sie genau hinschauen, wem Sie Ihre Gesundheit anvertrauen.
So einfach geht es
In drei Schritten zur zweiten Meinung
Termin wählen
Per Video von zu Hause aus oder persönlich in einer unserer Praxen. Wenn Sie lieber anrufen: Wir helfen Ihnen am Telefon weiter.
Dauert 2 MinutenUnterlagen bereitlegen
Arztbrief, EKG, Herzultraschall, Belastungsuntersuchung, aktuelle Laborwerte und Ihre Medikamentenliste. Sie haben Anspruch auf Kopien Ihrer Unterlagen.
Wir sagen Ihnen genau, was fehltWir sprechen in Ruhe
Am Ende wissen Sie, wie wir die empfohlene Untersuchung einschätzen, welche Alternativen es gibt und was für und gegen jeden Weg spricht. Entscheiden tun Sie.
Etwa 30 MinutenEs kann gut sein, dass wir die Empfehlung Ihres Krankenhauses bestätigen. Das ist häufig der Fall — und ein gutes Ergebnis.
Ihre Ärztinnen und Ärzte
Wer Ihren Befund beurteilt
Ihre Zweitmeinung erstellt eine Fachärztin oder ein Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie — mit der Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Das sind alle, die bei uns dafür in Frage kommen:
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Priv.-Doz. Dr. med. habil. Thomas Anger
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Dr. med. Susanne Bardutzky
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Dr. med. Teuta Vokrri Berisha
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PD Dr. med. Stephan Blazek
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Dr. med. Arne Brattström
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Dr. med. Stephanie Bötzl
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Christian Danzl
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Dr. med. Nikolas Deubner
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Dr. med. Martin Duckheim
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Dr. med. Werner Eck
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Dirk Ehrler
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Dr. med. univ. Julian Fischer
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Dr. med. Stephan Fritz
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Dr. med. Stefan Gerhards
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Dr. med. Michael Greinwald
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Dr. med. Christiane Götz
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Dr. med. Michael Hammerl
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Dr. med. Nicola Hellwig-Tan
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Dr. med. Oliver Huf
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Dr. med. Michael Karg
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Holger Killat
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Dr. med. Helge Knopp
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Dr. med. Alexander Koch
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Florian Koschny
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Dr. med. Hannes Lindemann
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Nattipong Mekkhala
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Omer Mohammad
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Christian Neumann
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Andeep Pannu
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Dr. Polykarpos Papageorgiou
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Dr. med. Yasmin Peterhoff
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Dr. med. Lars Platschek
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Dr. med. Axel Poesch
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Ulrich Pröls
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Zerkah Raschidi
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Dr. med. Matthias Regenfus
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Dr. med. Markus Sandrock
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Daniel Schäffer
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Daniel Schütte
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Semen Smorodin
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Dr. med. Christian Spies
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MUDr. Marian Stefan
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Dr. med. Johannes Stiefel
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Dr. med. Alexander Stumpf
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Dr. med. Roland Tegtmeyer
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Dr. Helmut Thomas
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PD Dr. med. Jochen Tillmanns
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Dr. Ramon Tschierschke
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Dr. med. Anja Vogel
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Dr. med. Davor Vukadinović
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Dr. med. Björn-Dietrich Wagner
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Dr. med. Angela Weichsel
Wo Sie uns finden
25 kardiologische Praxen in sieben Bundesländern
Sie können die Zweitmeinung persönlich in einer unserer Praxen einholen — oder per Videosprechstunde, ganz ohne Anfahrt.
Bayern 15 Praxen
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Augsburg
Am Daytonpark 4 (3. Etage)
Anrufen: 0821 / 99 97 43 10 Route anzeigen
86156 Augsburg -
Friedberg
Thomas-Dölle-Straße 20
Anrufen: 0821 / 58 95 626 Route anzeigen
86316 Friedberg -
Nürnberg
Ostendstraße 115
Anrufen: 0911 / 95 99 00 Route anzeigen
90482 Nürnberg -
Altdorf bei Nürnberg
Röderstr. 6
Anrufen: 09187 / 40 97 058 Route anzeigen
90518 Altdorf bei Nürnberg -
Rummelsberg (Schwarzenbruck)
Rummelsberg 65
Anrufen: 09187 / 40 97 058 Route anzeigen
90592 Schwarzenbruck -
Roth
Gartenstraße 81c
Anrufen: 09171 / 82 58 932 Route anzeigen
91154 Roth -
Hersbruck
Rudolf-Wetzer-Str. 6
Anrufen: 09151 / 72 09 940 Route anzeigen
91217 Hersbruck -
Forchheim (Dreikirchenstraße)
Dreikirchenstraße 23
Anrufen: 09191 / 73 66 964 Route anzeigen
91301 Forchheim -
Forchheim (Schützenstraße)
Schützenstr. 3
Anrufen: 09191 / 25 59 Route anzeigen
91301 Forchheim -
Weißenburg
Eichstätter Straße 6
Anrufen: 09141 / 84 38 626 Route anzeigen
91781 Weißenburg -
Kümmersbruck
Ellis-Kaut-Straße 1
Anrufen: 09621 / 13 433 Route anzeigen
92245 Kümmersbruck -
Neumarkt in der Oberpfalz
Ringstraße 7
Anrufen: 09181 / 26 54 119 Route anzeigen
92318 Neumarkt in der Oberpfalz -
Schwandorf
Breite Str. 20
Anrufen: 09431 / 4 15 84 Route anzeigen
92421 Schwandorf -
Burglengenfeld
Regensburger Straße 78
Anrufen: 09471-3189 740 Route anzeigen
93133 Burglengenfeld -
Regensburg (Nittendorf)
Am Marktplatz 7
Anrufen: 09404 / 96 25 96 Route anzeigen
93152 Nittendorf
Rheinland-Pfalz 4 Praxen
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Pirmasens
Bahnhofstr. 37
Anrufen: 06331 / 12 132 Route anzeigen
66953 Pirmasens -
Bad Dürkheim
Mannheimer Str. 14
Anrufen: 06322 / 6 70 47 Route anzeigen
67098 Bad Dürkheim -
Grünstadt
Verladeplatz 4
Anrufen: 06359 / 93 11 70 Route anzeigen
67269 Grünstadt -
Haßloch
Hans-Böckler-Straße 25
Anrufen: 06324 / 92 94 03 Route anzeigen
67454 Haßloch
Hessen 2 Praxen
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Offenbach am Main
Berliner Str. 116
Anrufen: 069 / 24 75 49 790 Route anzeigen
63065 Offenbach am Main -
Eppertshausen
Röntgenstraße 14
Anrufen: 06071/9597780 Route anzeigen
64859 Eppertshausen
Niedersachsen 1 Praxen
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Braunschweig
Weinbergweg 46
Anrufen: 0531/18054630 Route anzeigen
38106 Braunschweig
Nordrhein-Westfalen 1 Praxen
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Kleve
Hagsche Straße 30-32
Anrufen: 02821 / 58 14 82 Route anzeigen
47533 Kleve
Saarland 1 Praxen
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Saarbrücken
Europaallee 5
Anrufen: 0681/30984680 Route anzeigen
66113 Saarbrücken
Thüringen 1 Praxen
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Bad Frankenhausen
Klosterstr. 17
Anrufen: 034671 / 52 911 Route anzeigen
06567 Bad Frankenhausen
Sie finden keine Praxis in Ihrer Nähe? Die Videosprechstunde ist von überall aus möglich — Sie brauchen nur ein Handy, ein Tablet oder einen Computer mit Kamera.
Häufige Fragen
Was Patientinnen und Patienten uns fragen
Kostet mich das etwas?
Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Zweitmeinung. Sie zahlen nichts dazu.
Privatversicherte klären die Kostenübernahme bitte vorab mit ihrem Versicherer — dort gelten andere Regeln, weil das gesetzliche Zweitmeinungsverfahren nur für die gesetzliche Krankenversicherung gilt.
Muss ich meinem Arzt sagen, dass ich eine zweite Meinung einhole?
Nein, müssen Sie nicht. In der Praxis ist es aber meist einfacher, wenn Sie es ansprechen — denn Sie brauchen ohnehin Ihre Befunde von dort, und Ihr Arzt ist verpflichtet, sie Ihnen zur Verfügung zu stellen.
Ist das nicht ein Misstrauensvotum gegen meinen Arzt?
Nein. Der Gesetzgeber hat dieses Recht ausdrücklich geschaffen, weil eine geplante Herzkatheteruntersuchung eine Entscheidung ist, die man in Ruhe treffen darf. Die meisten Ärztinnen und Ärzte halten eine zweite Meinung für selbstverständlich.
Verzögert das meine Behandlung? Ist das gefährlich?
Bei einer geplanten Untersuchung wegen einer chronischen koronaren Herzkrankheit ändern ein oder zwei Wochen in aller Regel nichts. Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt: „Kann diese Untersuchung ohne Risiko um ein bis zwei Wochen verschoben werden?"
Wenn die Antwort Nein lautet, hat die Behandlung Vorrang. Und wenn sich Ihre Beschwerden verändern, während Sie auf einen Termin warten, wenden Sie sich sofort an Ihre behandelnden Ärzte oder an den Rettungsdienst.
Was passiert mit meinen Befunden? Wer sieht die?
Ihre Unterlagen sehen ausschließlich die Ärztin oder der Arzt, die Ihre Zweitmeinung erstellen, und das unmittelbar beteiligte Praxisteam. Sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Ihre Unterlagen werden in unserer Praxisdokumentation gespeichert, wie bei jeder ärztlichen Behandlung. Gesetzlich sind wir verpflichtet, Behandlungs- unterlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren; danach werden sie gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Sie können jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche Daten wir zu Ihnen gespeichert haben. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung; Fragen beantwortet unser Datenschutzbeauftragter unter datenschutz@sandrockundpartner.de.
Erfährt mein Krankenhaus oder meine Krankenkasse davon?
Ihre Krankenkasse erfährt, dass eine Zweitmeinung abgerechnet wurde — das ist bei jeder Leistung so. Nachteile entstehen Ihnen daraus nicht. Ihr Krankenhaus erfährt es nur, wenn Sie es ihm sagen.
Was brauche ich für den Termin?
Arztbrief oder Befundbericht, EKG, Herzultraschall, eine Belastungsuntersuchung, falls vorhanden CT oder MRT des Herzens, aktuelle Laborwerte und Ihre vollständige Medikamentenliste. Auch Befunde früherer Katheteruntersuchungen helfen.
Nach § 630g BGB haben Sie Anspruch auf Kopien Ihrer Unterlagen. Wenn etwas fehlt, sagen wir Ihnen, was Sie anfordern sollten.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Das Zweitmeinungsverfahren startet im April 2027. Vorher können wir keine Termine dafür vergeben — die Krankenkasse übernimmt die Kosten erst ab diesem Zeitpunkt.
Sobald es losgeht, sagen wir Ihnen hier, wie schnell ein Termin zu bekommen ist. Wenn Ihre Untersuchung früher ansteht, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt — und rufen Sie uns gerne an, wir sagen Ihnen, was Sie bis dahin vorbereiten können.
Was ist, wenn Sie zu einem anderen Ergebnis kommen als das Krankenhaus?
Dann haben Sie zwei ärztliche Einschätzungen und können mit beiden Seiten darüber sprechen. Entscheiden tun Sie. Niemand entscheidet über Ihren Kopf hinweg, und niemand muss sich durchsetzen.
Muss ich zu Ihnen fahren oder geht das auch von zu Hause?
Beides ist möglich. Für die Videosprechstunde brauchen Sie ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer mit Kamera — mehr nicht. Eine Angehörige oder ein Angehöriger darf gerne dabei sein.
Wenn Ihnen ein persönliches Gespräch lieber ist, kommen Sie in eine unserer Praxen.
Machen Sie die Untersuchung dann bei sich?
Nein, das dürfen wir nicht — und das ist gut so. Wer eine Zweitmeinung abgibt, darf den Eingriff nicht selbst durchführen. Mehr dazu unter Unsere Unabhängigkeit.
Kann ich die Untersuchung auch einfach ablehnen?
Ja. Keine Behandlung findet ohne Ihre Einwilligung statt. Besprechen Sie vorher mit Ihren Ärztinnen und Ärzten, was das in Ihrem Fall bedeuten würde.
⚠ Im Notfall: Wählen Sie sofort die 112
Diese Seite ist nicht für Notfälle. Wenn Sie jetzt gerade eines dieser Beschwerdebilder haben, holen Sie sich sofort Hilfe — warten Sie nicht auf eine zweite Meinung:
- Anhaltender Druck, Brennen, Enge oder Schmerz im Brustkorb, der länger als etwa fünf Minuten anhält und in Ruhe nicht nachlässt
- Ausstrahlung in Arm, Schulter, Hals, Kiefer, Rücken oder Oberbauch
- Luftnot, kalter Schweiß, Übelkeit, Erbrechen, Todesangst
- Herzbeschwerden, die neu sind, stärker werden, häufiger auftreten oder bereits in Ruhe auftreten
- Plötzliche Bewusstlosigkeit oder Ohnmachtsanfälle
Rufen Sie den Notruf und nicht uns. Fahren Sie nicht selbst mit dem Auto. Bei einem Herzinfarkt zählt jede Minute — je früher behandelt wird, desto mehr Herzmuskel bleibt erhalten. Lieber einmal zu oft die 112 rufen als einmal zu spät.
Wenn Sie unsicher sind, ob es ein Notfall ist: Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr unter 116 117 erreichbar.
Wofür ist diese Seite dann? Für die geplante Herzkatheteruntersuchung bei einer chronischen koronaren Herzkrankheit — also für die Situation, in der Ihnen ein Termin vorgeschlagen wurde und Sie in Ruhe überlegen können. Für alles, was akut ist, gilt sie nicht.
Wir stellen über diese Seite keine Diagnose. Wir können Ihnen hier nicht sagen, ob Sie einen Herzkatheter brauchen. Das geht nur im persönlichen Gespräch und mit Ihren Befunden.
Zur Erinnerung: Wenn wir Ihnen eine zweite Meinung geben, führen wir eine daraufhin notwendige Herzkatheteruntersuchung nicht selbst durch. Warum das so ist
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie sich entscheiden.
Wir schauen uns Ihre Befunde gemeinsam an und sagen Ihnen ehrlich, wie wir die empfohlene Untersuchung einschätzen.
Termine für die Zweitmeinung gibt es ab April 2027. Haben Sie vorher Fragen? Dann rufen Sie uns an — wir sagen Ihnen, was Sie bis dahin vorbereiten können.
Telefon: 015888 / 634 260 · oder direkt in Ihrer Praxis vor Ort